Energieausweis (bedarfsorientiert)
Beim Bedarfsausweis wird das bestehende Gebäude vor Ort aufgenommen und die einzelnen Bauteile bestimmt. Anschließend wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes berechnet. Dieser unterliegt einem Normnutzerverhalten, d.h. die Randbedingungen der Berechnung wie z.B. Raumtemperatur und Lüftungsverhalten sind für alle Gebäude gleich. Dies vereinfacht den Wohnungs- oder Hausinteressenten den Vergleich mehrerer Wohnungen/Häuser.
Häuser, die vor dem Jahr 2008 gebaut wurden, gelten als Altbau. Hier gilt es jedoch zu unterscheiden. Bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen und nicht-eingehaltener Wärmeschutzverordnung, ist wie bei Neubauten auch, ein bedarfsorientierter Energieausweis nötig.
Für Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen und gleichzeitig eingehaltener Wärmeschutzverordnung sowie Altbauten mit mindestens fünf Wohnungen gilt der verbrauchsorientierte Energieausweis.