• Leistungsphase 8 - die Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - die Objektüberwachung

Die Objektüberwachung bildet das Kernstück der Ausführungsphase und erfordert ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung. Hier koordinieren wir die Arbeiten der einzelnen Gewerke, überwachen diese hinsichtlich der Baugenehmigung, der Ausführungspläne und der Leistungsbeschreibungen und nehmen diese schließlich ab. Zur Terminkontrolle fassen wir die Teilleistungen in einem von uns aufgestellten Bauzeitenplan zusammen und stimmen sie aufeinander ab. Dies gewährleistet eine ständige Kontrolle des Bauablaufs sowie die Einhaltung aller festgelegten Zwischen- und Endtermine. In regelmäßig stattfindenden Bausitzungen vor Ort protokollieren wir alle Leistungen oder notwendigen Maßnahmen; alternativ führen wir ein fortlaufendes Bautagebuch.

Weiterhin kontrollieren wir die eingehenden Aufmaße und Rechnungen der bauausführenden Firmen in sachlicher, fachtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht und leiten die geprüften Rechnungen an den Bauherrn weiter. Damit erfolgt parallel eine Kostenkontrolle, bei der wir die Vertragspreise im Vergleich zum Kostenanschlag überwachen. Wir stellen die endgültige Kostenfeststellung nach DIN 276 für die Übergabe des Objekts zusammen und bereiten sie vor. Während wir im Zuge der Bauphase ein besonderes Augenmerk auf die Qualitätskontrolle (Leistungen und Materialien) legen, besteht eine weitere wichtige Aufgabe des Architekten in der formellen Abnahme der einzelnen Gewerke. Mit dieser Abnahme halten wir Gewährleistungsfristen fest, dokumentieren evtl. Mängel und setzen ggf. deren Beseitigung in einen von uns überwachten zeitlichen Rahmen. Eine gute Objektüberwachung ist neben einer ausgereiften Detailplanung das wichtigste Kriterium für die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens und die mängelfreie wie fachgerechte Umsetzung der planerischen Vorgabe.