Leistungsphase 9 - die Objektbetreuung und Dokumentation
Auch eine gewissenhafte Bauleitung kann das Auftreten von Mängeln an einer abgeschlossenen Baumaßnahme nicht völlig ausschließen. Für diesen Fall erhält jeder Auftraggeber mit dem Abnahmeprotokoll ein Zeitfenster, in dem die Gewährleistungsansprüche festgehalten sind. Wir überwachen für Sie die Beseitigung evtl. Mängel bis hin zur abschließenden Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen.