Energieausweiserstellung

Bereits seit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) sind die Energieausweise Pflicht. Daran hat auch die EnEV 2009 nichts geändert.
Wann muss ein Energieausweis vorgezeigt werden?
 

  • bei Neubau und Erweiterung eines Gebäudes
  • Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung
  • für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche (zusätzlich Aushang)
  • Ausnahmen: Baudenkmäler; hier ist kein Energieausweis erforderlich

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis.